Meine Tätigkeit in dem Fachgebiet des Ehe- und Familienrechts umfasst:
- die Unterstützung und Beratung bei der Auseinandersetzung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- die Prüfung und Regulierung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs
- die Berechnung und Durchsetzung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen gemeinsamen Kindern, des Ehegattentrennungsunterhaltes sowie nachehelicher
Ehegattenscheidungsfolgeunterhalt
- die Übernahme der Parteivertretung in einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahren
- die Vertretung in Kindschaftsverfahren, wie z.B. die Klärung der Abstammung, das Namensrecht, das Sorge- und Besuchsrecht