Die Berufsunfähigkeitsversicherung

(BU - Versicherung)


Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die private Versorgung für den Fall, dass aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

 Die versicherten Leistungen sind aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu gewähren, sobald die Fähigkeit zur Berufsausübung auf 50 % gemindert ist.

 Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man als Versicherungsnehmer darauf achten, dass der Versicherer in den Versicherungsbedingungen auf die genannte "Verweisungsklausel" verzichtet.

 Unter der Verweisungsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung versteht man die Berechtigung des Versicherers, die versicherten Leistungen auch dann nicht erbringen zu müssen, wenn der Versicherte zwar für seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % berufsunfähig ist, aber noch eine "andere zumutbare berufliche Tätigkeit" ausüben kann, auf die ihn der Versicherer zur Abwendung seiner Leistungspflicht "verweisen" kann.

 Hier entwickelt sich zwangsläufig ein Streit mit den Versicherern darüber, ob tatsächlich eine Verweisungstätigkeit vom Versicherungsnehmer noch ausgeübt werden kann, ob diese Verweisungstätigkeit dem Versicherten sozial und wirtschaftlich zumutbar ist und ob die evtl. mit der Verweisungstätigkeit verbundene Einkommenseinbuße vom Versicherungsnehmer unter Beachtung seines sozialen Status noch hingenommen werden muss oder nicht.