Fachanwalt für Sozialrecht


Das Sozialrecht umfasst die nachfolgenden Bereiche, und zwar die Vertretung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten:

  • gegenüber der Krankenkasse, z.B. zur Durchsetzung des Krankengeldes, Versicherungsschutz etc. gegenüber der Pflegegeldkasse, z.B. zur Klärung der gesetzlichen Pflegestufe
  • gegenüber der gesetzlichen Berufsgenossenschaften, z.B. zur Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, zur Durchsetzung des gesetzlichen Verletztengeldes und der Verletztenrente, Feststellung der unfallbedingten MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)
  • gegenüber den örtlichen Sozialämtern, z.B. bei der Abwehr von Unterhaltsregressforderungen, insbesondere bei Inanspruchnahme von Heimpflege gegenüber Kindern und Erben
  • gegenüber dem Versorgungsamt, z.B. zur Durchsetzung eines höheren GdB (Grad der Behinderung)
  • gegenüber den Bundesagenturen für Arbeit, z.B. zur Durchsetzung der gesetzlichen Leistungen
  • nach dem SGB-III und SGB-II (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Insolvenzgeld etc.)
  • gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (LVA - Landesversicherungsanstalt und BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) zur Durchsetzung der gesetzlichen Leistungen nach dem SGB-VI:

  • Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Altersrenten
  • und berufliche Rehabilitationen (Reha) etc.


Was heißt eigentlich Fachanwalt für Sozialrecht?
Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Fachanwaltsordnung).

Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen im Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Recht des Familienlastenausgleichs, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe, Ausbildungsförderungsrecht (§ 11 Fachanwaltsordnung)